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Faustschlag mit bösen Folgen

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Der angeklagte Polizeibeamte (l.) mit seinem Anwalt, dem früheren Innenstaatsrat Walter Wellinghausen. 	Foto: rs Von Reinhard Schwarz. Vorwurf gegen einen Polizeibeamten: Bei dem Versuch, eine 51-Jährige festzunehmen, verletzte er die Osdorferin durch einen Faustschlag ins Gesicht schwer. Jochen B. (Name geändert) steht wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Blankenese. Vier Polizisten war es im November 2012 nicht gelungen, die sich heftig wehrende Frau festzunehmen. Schließlich schlug der Angeklagte zu, die Frau verlor das Bewusstsein. Die Beamten konnten Silke R. fesseln und auf die Wache bringen. Von dort aus wurde sie ins Krankenhaus gebracht. Wie kam es zu dem Polizeieinsatz? Zweimal waren die Beamten an jenem Tag im November gerufen worden: Zuerst hatte Silke R. die Polizei alarmiert, weil ihr Ex in der Nachbarwohnung ihrer Meinung nach zu laut Musik hörte. Kurz darauf musste die Polizei noch einmal kommen: Diesmal hatte der Ex sie gerufen, weil er sich von seiner ehemaligen Partnerin Silke R. belästigt fühlte. Fest steht: Im Hausflur kam es zu einer wilden Rangelei zwischen den vier Beamten und der 1,65 Meter großen Frau. „Sie hatte sich am Türrahmen festgehalten“, schildert der angeklagte Beamte das Geschehen. Ein zweiter Beamte habe versucht, die Frau von hinten zu bändigen - erfolglos. „Aus meiner Erinnerung habe ich mit der Faust zugeschlagen, aber es war kein Schlag mit hoher Intensität. Es ging mir nicht darum, die Dame zu verletzen“, rechtfertigt sich der Angeklagte. Die Folgen des Schlages sind gravierend: Die Augenhöhle splittert, Nerven werden verletzt. Knochensplitter wandern in die Nebenhöhle, müssen operativ entfernt werden. Zudem wird ein Arm verletzt, noch heute habe sie Schmerzen, sagt Silke R. „Ich kann die Hand nicht mehr richtig bewegen.“ Anfangs habe sie Sehstörungen gehabt, auf dem verletzten rechten Auge nur verschwommen gesehen. „Das ist jetzt besser geworden.“ Warum die Beamten so massiv gegen die Frau vorgingen, um sie festzunehmen, bleibt unklar. Das müsse im Laufe des Verfahrens geklärt werden, sagen Richterin und...

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