Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64
Das Bezirksamt Altona hat beschlossen, den Bebauungsplanentwurf Osdorf 47/ Iserbrook 25/ Lurup 64, für das Gebiet östlich Am Botterbarg und Borndiek, Landesgrenze, südlich Böttcherkamp, westlich Katerwohrd und Grönenweg, nördlich Rugenfeld und Osdorfer Landstraße (Bezirk Altona, Ortsteile 220, 221 und 225), gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I Seite 2415), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), öffentlich auszulegen.
Das Bebauungsplanverfahren mit der beabsichtigten Bezeichnung Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 wurde eingeleitet, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Osdorfer Feldmark als weitgehend unbebauten, landwirtschaftlich geprägten Landschaftsraum mit seiner hohen Bedeutung für Natur und Landschaft sowie die Naherholung zu schaffen.
Ziel der Bebauungsplanung ist eine bestandsorientierte Regelung der baulichen Entwicklung und die räumliche Ordnung sonstiger landwirtschaftlich notwendiger Infrastrukturen wie Pferdeauslaufflächen, Reit- und Lagerplätzen, die Öffnung und weitere Renaturierung der Düpenau, der Schutz der landschaftstypischen Knickstruktur, der Erhalt der grünlanddominierten Düpenauniederung und die Sicherung notwendiger naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen.
Der Entwurf (zeichnerische Darstellung mit textlicher Festsetzung und Begründung) wird in der Zeit vom 16. September bis einschließlich 16. Oktober 2013 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona, Jessenstr. 1-3 (Technisches Rathaus), 5. Stock, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen auch im Internet unter http://www.hamburg.de/stadtplanung-altona eingesehen werden.
Zum Bebauungsplanentwurf Osdorf 47 / Iserbrook 25 / Lurup 64 liegen folgende...
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