Wer bis jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung mit der Post erhalten hat, sollte sich schnell an seine zuständige Wahldienststelle wenden, um zu klären, ob er im Wählerverzeichnis steht. Denn wählen und abstimmen darf nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die zuständige bezirkliche Wahldienststelle kann unter Tel 42 82 80 erfragt werden. Im Internet: www.hamburg.de/
behoerdenfinder/hamburg/. Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen, sie aber verlegt oder verloren hat, kann trotzdem wählen: Man muss dann nur im Wahllokal den Personalausweis vorzeigen.
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