Andreas W., wahrhaftig ein durch die Arbeitsagentur leidgeprüfter Mann, versucht lediglich, Vater Staat nicht auf der Tasche zu liegen. Er beantragt, trotz Schwerbehinderung und dürftiger Regelarbeitsrente, seine Existenz zu sichern. Auf bescheidenem Niveau! Da Recht aber nicht gleich Recht ist, und die Arbeitsagentur die wirtschaftliche Situation von Andreas W. kennt (schließlich ist dort auch die 3. eidesstattliche Versicherung von Ende Februar 2014 bekannt, nachdem eine Gläubigerbefriedigung nicht möglich ist!), versucht man nun, ihm auch die Chance zu nehmen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen!
Es wird beantragt, ihm Kostenerstattung nach § 193 SGG zu versagen! Zu Deutsch: man versucht eindeutig zu verhindern, dass Andreas W. wegen eines Risikos „auf Kosten sitzen zu bleiben“, seinen Antrag zurückzieht!
Hätte die unterzeichnende Frau C. bzw. deren Vorgesetzte im Falle eines Herrn N. von einer bekannten Bank, einer Frau S. von einem bekannten Verlag, eines Herrn H. von einer großen bayerischen Wurstfabrik , einer Familie H. (Eltern eines bekannten Tennisprofis) auch so gehandelt? Gerade im zuletzt genannten Fall darf man gespannt sein, ob ähnliche Schritte eingeleitet werden? Die Agentur für Arbeit scheint von einem besessen zu sein: wer nichts hat, der lügt! Ungeachtet der Umstände, wie man da hinein gekommen ist.
Nur, Andreas W. hat in den Zeiten des kalten Krieges schon 1968 sein rektal angeordnetes Körperteil an der Grenze zur damaligen Tschechoslowakei hingehalten, Auge in Auge mit Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte, ohne Pausen, er war immer in Bereitschaft. Ohne Urlaub, ohne Auslandszuschläge, monatelang ohne Besuch seiner Angehörigen und seiner Verlobten! Das alles interessiert heute nicht mehr. Er ist „altersarm“ man kann ihn in die Ecke zwängen. Machtexhibitionismus vom Feinsten!
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