Seit 1991 versucht der Gesetzgeber das Problem des Verpackungsmülls mit Hilfe des grünen Punkts in den Griff zu bekommen. Das System startete mit dem Dualen System Deutschland GmbH (kurz DSD) als Monopolist, mittlerweile sind zehn Unternehmen damit beschäftigt den Verpackungsmüll einzusammeln. Für Verpackungen, die mit dem Markenzeichen „grüner Punkt“ gekennzeichnet sind, müssen Lizenzentgelte an das DSD abgeführt werden. Die Verpackungen dürfen dann in er gelben Tonne oder im gelben Sack entsorgt werden, die Produkte verteuern sich dadurch, das heißt die Kosten übernimmt der Verbraucher.
Probleme des grünen Punkts
Aufgrund der zunehmenden Komplexität wuchs die Verwertung des Verpackungsmülls zu einem System mit immer mehr Ausnahmeregelungen. Beispielsweise kann der Lebensmittelhandel die Verpackungen schon im Laden einsammeln, statt Unternehmen dafür zu beauftragen. Eigenrücknahme heißt dieses Verfahren. Weiterhin haben beispielsweise Hotels, Krankenhäuser oder Kantinen die Möglichkeit der sogenannten Branchenlösung, d.h. dass dort wieder eigene Entsorgungswege, vorbei an den Entsorgungsunternehmen, etabliert wurden.
Auf diese Weise wurde jedoch nicht das gesamte Müllaufkommen verringert, lediglich die Anteile, die von den Unternehmen mittels Lizensierung teuer rückgeführt werden müssten.
Schlechte Nachvollziehbarkeit, Eigenrücknahme und/oder Branchenlösungen sorgten in den letzten Monaten dafür, dass die Entsorgungsunternehmen kurz vor dem Bankrott standen.
Die Politik versucht nun mit einem Verbot der Eigenrücknahme sowie einer starken Einschränkung der Branchenlösung dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Ferner soll durch eine Melde-und Dokumentationspflicht eine bessere Nachvollziehbarkeit und Überprüfung ermöglicht werden.
Ein weiteres Problem ist, dass mittlerweile nicht mehr nur Verpackungen mit dem grünen Punkt in die gelbe Tonne wandern. Dem Verbraucher will...
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