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Arbeitsgericht entscheidet gegen Hartz-IV-Rebellin

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Nach ihrer Niederlage vor dem Arbeitsgericht hofft Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann nun auf das Hauptsacheverfahren. Von Folke Havekost. Der Rechtsstreit um Inge Hannemann geht weiter. Nachdem die Klage der Hartz-IV-Kritikerin auf Weiterbeschäftigung beim Jobcenter teamarbeit Hamburg vom Arbeitsgericht im Eilverfahren abgewiesen worden ist, beginnt bald vor demselben Gericht das Hauptsacheverfahren, in dem sich die Altonaerin größere Chancen ausrechnet.  Das Arbeitsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass Hannemann die Vorwürfe des Jobcenters „nicht entkräftet“ habe und „das Bestehen eines offensichtlichen Beschäftigungsanspruchs“ nicht dargelegt habe. Die von ihr beantragte Einstweilige Verfügung zur Rückkehr auf ihren Arbeitsplatz wurde daher abgelehnt. Die Jobcenter-Vermittlerin Hannemann hatte Sanktionen gegen und den Umgang mit Hartz-IV-Empfängern wiederholt öffentlich kritisiert, ihr Arbeitgeber sie darauf im April mit dem Vorwurf suspendiert, zu Unrecht keine Sanktionen gegen von ihr betreute Personen verhängt zu haben. Hannemann hatte bei der Arbeitsagentur in Altona-Nord unter 25-Jährige betreut.  „Erst ab dem Bundesverfassungsgericht wird der Aspekt der Menschenrechte berücksichtigt“, hofft Hannemann auf höhere Instanzen. Sie sieht sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten und will notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Sie könne „auch von innen her das System reformieren und als Vorbild dienen“, bekräftigt sie den Wunsch, ihre Arbeit im Jobcenter fortzusetzen: „Wir können anders arbeiten. Wir sind nicht dazu verpflichtet, Menschen durch 100-prozentige Kürzungen ihre Grundlage zu entziehen.“ 

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