Reinhard Schwarz, Stellingen – Streit unter Genossenschaftlern: Die Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer Genossenschaft möchte in der Stellinger Spannskamp-Siedlung 60 bis 80 Wohnungen errichten. Anwohner, alles Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft, fürchten um ihr ruhiges Wohngebiet. Kann das umstrittene Projekt mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung durchgesetzt werden?
Hintergrund: Ursprünglich sollten auf dem Gelände rund 170 Wohnungen entstehen, doch nach massiven Protesten legte die Bezirkspolitik den geplanten Bebauungsplan „Stellingen 66“ auf Eis. Jetzt möchte die Genossenschaftsverwaltung über eine Ausnahmegenehmigung auf Basis des alten und noch gültigen B-Plans „Stellingen/Lokstedt 51“ bauen.
Vorstandschef Herbert Alfeld: „Das Bauamt hat uns signalisiert, dass man für 60 bis 80 Wohnungen keinen teuren Bebauungsplan auf den Weg bringt.“ Vielmehr habe man verdeutlicht, dass auch über eine „Ausnahmegenehmigung“ gebaut werden könnte. Alfeld: „Diesen Weg beschreiten wir jetzt.“
Das Bezirksamt bestreitet, diese Aussage gemacht zu haben. „Diese Darstellung ist nicht richtig“, erklärte Bezirksamtssprecherin Aileen Röpcke. „Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ‚Stellingen 66’ (Spannskamp-Ost) ist eingeleitet worden, erste Verfahrensschritte wurden bereits durchgeführt.“
Die Anwohner fühlen sich vom Vorgehen des Genossenschaftsvorstands ausgetrickst. „Jetzt soll plötzlich doch gebaut werden, diesmal aufgrund einer Voranfrage. Wenn das Bauamt dem zustimmt, haben wir ganz schlechte Karten“, befürchtet Sprecherin Elsbeth Baumann.
Bereits am 20. Juni hatten die Anwohner einen Fragenkatalog zu den Bebauungsplänen bei der Verwaltung eingereicht. Bislang gibt es – nach mittlerweile gut einem Monat – immer noch keine Antwort vom Bezirksamt. Warum dauert das so lange? Die Pressestelle des Bezirks spricht von „urlaubsbedingten Verzögerungen“. Eine Antwort befinde sich aber „bereits in Bearbeitung“.
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