Von Claudia Pittelkow und Christiane Handke-Schuller.
Darf eine Blindenschule ein Kind rauswerfen, weil es blind ist? Oder ein Krankenhaus einen Patienten, weil er krank ist? In Bahrenfeld hat ein Integrationskindergarten ein Kind an die Luft gesetzt, weil es schwierig ist. „Unerhört“, findet die Mutter Julia Vellguth (37). Ihr jüngster Sohn sei zwar anstrengend, „aber genau deswegen ist er ja ein Integrationskind!“
Otis ist vier Jahre alt und – so die klinische Bezeichnung – entwicklungsverzögert. Früher hieß es: Das Kind ist ein bisschen hinterher. Wenn Otis gestresst ist, benimmt er sich eher wie ein Kleinkind, schmeißt schon mal mit Sachen um sich anstatt zu sagen, was ihn stört. Deshalb hatten sich seine Eltern für den ASB-Kindergarten Räuberhöhle entschieden, der sich als Integrationskindergarten auf die Betreuung und Förderung von Problemkindern spezialisiert hat. Doch offenbar ist die Einrichtung mit Problemkind Otis überfordert, denn nach einem knappen Jahr wurde den Eltern der Kita-Platz gekündigt. Der Junge sei aggressiv und eine Gefahr für die anderen Kinder. Otis’ Mutter ist fassungslos: „Das ist schlichtweg gelogen!“ Otis sei keinesfalls aggressiv, höchstens tapsig. Außerdem hätten die Kita-Mitarbeiter zu ihr nie etwas derartiges gesagt – bis die Kündigung kam. Julia Vellguth ist überzeugt: Der Vorwurf ist vorgeschoben, die Kita will den Jungen loswerden, weil er zu viel Mühe macht.
Zum Vorfall befragt, hüllt sich Kita-Leiterin Antonia Böttcher in Schweigen. Bis Redaktionsschluss gab es keine Antwort auf die Fragen des Wochenblatts. Gegenüber dem Jugendamt war Böttcher hingegen auskunftsfreudiger. Dort hatte die Kita-Leiterin Otis als „behindert“ bezeichnet, wie Vellguth später erfuhr.
Als Grund für die Kündigung hat die Kita-Leiterin Otis’ aggressives Verhalten angegeben, verrät Petra Witt, Sprecherin des Trägers ASB. Anscheinend gibt es noch einen anderen Grund: Bevor Otis in die Kita aufgenommen wurde, hatte eine ärztliche Diagnose den...
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