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Fluglärmschutz und Nachtflugverbot – gibt es Chancen für weniger Fluglärm in Hamburg?

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Aus dem Umweltausschuss im Hamburger Rathaus unter Sitzungsleitung von Anne Krischok (Vorne in der Mitte) Anne Krischok (SPD): Airbus-Werkflüge sind nach Bundesrecht bevorrechtigt. Hier hat die Hamburger Landespolitik leider wenige Einflussmöglichkeiten Gibt es Möglichkeiten, den Fluglärm in Hamburg zu verbessern? Eine Expertenanhörung des Umweltausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft machte die unterschiedlichen Interessen sehr deutlich. Um sich eine politische Auffassung zu bilden, hat sich der Umweltausschuss sehr unterschiedliche Experten und Akteure eingeladen: Vertreter der Hamburger Fluglärmschutzkommission, der Pilotenvereinigung Cockpit, der Deutschen Flugsicherung, der Flughafen Hamburg GmbH sowie die Bürgerinitiative Alstertal/Walddörfer. Sie sollten den Bürgerschaftsabgeordneten Möglichkeiten aufzeigen, damit die Stadt als Betreiber des Hamburger Flughafens den Lärmschutz optimal gestaltet. Die Abgeordneten wollten auch wissen, inwieweit bei Airbus noch „Luft für weniger Lärm“ vorhanden ist. Die Vorsitzende des Umweltausschusses, Anne Krischok, SPD-Wahlkreisabgeordnete für den Hamburger Westen, zur Diskussion: „Die Bürgerinitiativen plädieren für die Verlagerung von Anflug- und Abflugrouten auf andere Hamburger Stadtteile, was die dort lebenden Menschen nicht begeistern wird. Die Pilotenvereinigung und die Deutsche Flugsicherung suchen die sichersten Flugrouten. Alle hoffen auf die nächste leisere Triebwerksgeneration im kommenden Jahr, die bis zu 6 dBA weniger Lärm erzeugen wird. Damit wird der Fluglärm jedoch nicht verschwinden, da eine Verlagerung des Flughafens nicht zur Debatte steht“. Während Hamburgs Norden und Osten hauptsächlich von den Starts und Landungen des Flughafens betroffen sind, spielt im Hamburger Westen das Airbuswerk in Finkenwerder eine größere Rolle. Hier hat die Stadt aber relativ geringe Einflussmöglichkeiten: Grund hierfür ist, dass Airbus ein seit langem bestehendes Vorrecht in Bezug auf seine Starts und Landungen für Werks- und Testflüge besitzt und dies auch im Bundesrecht verankert ist. Hamburg kann nur...

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