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Fall Yagmur: Was hat das Jugendamt Eimsbüttel falsch gemacht?

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Unter Druck: Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke (r.) und Jugendamtsleiter Holger Requardt. Dem Eimsbütteler Jugendamt wird ein gravierender Fehler im Fall des toten Mädchens Yagmur vorgeworfen. Der Tod der dreijährigen Yagmur bewegt Hamburg. Am 18. Dezember 2013 starb das Mädchen, vermutlich totgeprügelt von seinem Vater. Das Bezirksamt Eimsbüttel sieht sich nun mit unangenehmen Fragen konfrontiert: Im Eimsbütteler Jugendamt wurde die Grundsatzentscheidung gefällt, dass das Mädchen im Sommer 2013 aus einem Kinderschutzhaus zu seinen leiblichen Eltern zurückkehren durfte. Obwohl es Hinweise darauf gab, dass das Kind in der Familie misshandelt wurde, obwohl es ein noch laufendes Ermittlungsverfahren gab. In einem Bericht der Jugendhilfeinspektion werden dem Jugendamt gravierende Fehler vorgeworfen. Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke und der Leiter des Jugendamts stehen mächtig unter Druck. Die Vorgeschichte: Die kleine Yagmur wurde im Januar 2013 mit schweren Schädelverletzungen und Hämatomen am Körper in das Altonaer Kinderkrankenhaus eingeliefert. Sie lebte damals bei einer Pflegemutter, durfte zeitweise zu ihren Eltern. Der Rechtsmediziner stellte fest, dass die Verletzungen durch massive äußere Gewalt zustande kamen. Er stellte Strafanzeige, Yagmur kam in ein Kinderschutzhaus. Im Mai stellte das Bezirksamt Eimsbüttel jedoch die Weichen, das Kind wieder in die Obhut seiner leiblichen Eltern zu geben. Die Familie wohnte zwar seit Herbst 2012 in Billstedt, zuständig war aber wegen eines früheren Wohnsitzes das Eimsbütteler Jugendamt. Laut Leiter Holger Requardt ist die zuständige Mitarbeiterin eine erfahrene Kraft, die den Fall ausführlich dokumentierte. Der Allgemeine Soziale Dienst, der sich um solche Fälle kümmert, sei zu dieser Zeit gut besetzt gewesen. Die Mitarbeiterin habe nicht signalisiert, dass sie überlastet gewesen sei, so Requardt. Sevecke wählte in der misslichen Lage vorige Woche die Flucht nach vorn: Er setzte eine Arbeitsgruppe ein, die bis diesen Donnerstag Antworten auf die Frage vorlegen soll, warum im Mai 2013 die offenbar verhängnisvolle Entscheidung getroffen wurde. Der Jugendhilfeausschuss soll den Fall in einer Sondersitzung...

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