Vor 80 Jahren, am 28. Juli 1933, wurde der Wilhelmsburger Nazigegner Richard Tampenau vom Harburger Amtsgericht wegen schweren Landfriedensbruchs zum Tode verurteilt. Er war im Januar 1933 an der Ernastraße in eine Schießerei mit deutschnationalen „Stahlhelmen“ verwickelt. Ein Zeuge gab damals an, Trampenau sei der Schütze gewesen, was aber nicht stimmte. Für den Staatsanwalt, der vor Gericht in SA-Uniform erschien, war Trampenau ein gefährlicher Kommunist, der den Tod verdient hatte. Trampenau wurde in das Zuchthaus Celle überführt. Das Urteil wurde später in lebenslänglich Zuchthaus abgeändert. Aus Anlass des Todesurteils veranstaltet die VNN-Bund der Antifaschisten am Montag, 29. Juli, um 17 Uhr eine Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude, Buxtehuder Straße 9. Trampenaus Tochter Bea wird dort über das Schicksal ihres Vaters berichten.
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