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Tiefe Baugrube - nichts bewegt sich

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Baugrube ausgehoben – doch seit Monaten tut sich nichts mehr an der Bahrenfelder Straße 184-194. Hier soll ein neues Wohnhaus mit Tiefgaragen und einem größeren Aldi-Markt entstehen. Früher standen hier Behelfsbauten aus der Nachkriegszeit. Die wurden im Frühjahr abgerissen. Von Reinhard Schwarz. Eine große Baugrube sorgt in Ottensen für Rätselraten. An der Bahrenfelder Straße 184-194 soll ein Wohnhaus mit Gewerbeflächen entstehen. Die seit Kriegsende übrig gebliebenen Behelfsbauten wurden schon im Frühjahr abgerissen, anschließend wurde ein riesiges Loch ausgehoben. Seitdem passiert offensichtlich nichts. Laut Bezirksamt wurde bereits mit dem Bau begonnen. Das behauptet jedenfalls Sprecherin Kerstin Godenschwege: „Die tiefe Baugrube mit zwei Tiefgaragengeschossen ist fertig gestellt worden. Jetzt wird die Ausführung der Sohle vorbereitet.“ Warum es aber nicht weitergeht, warum keine Baukräne zu sehen sind, keine Bauarbeiter, keine Info-Schilder, bleibt Geheimnis des Bezirksamts. Godenschwege: „Die Verzögerung ist nach Angaben des Bauherrn mit der Erstellung und Prüfung der Statik verbunden. Nach Angaben des Bauherrn ist in den kommenden Wochen mit einer weiteren Bautätigkeit zu rechnen.“ Das Bezirksamt habe „keine gesetzlichen Möglichkeiten, den Prozess der Bauabwicklung zu beeinflussen“. Aus Sicht von Robert Jarowoy (Die Linke), Vorsitzender des Bauausschusses der Bezirksversammlung, liegt der Grund für die Bauverzögerung nebenan: „Der Eigentümer des Nachbargrundstückes ist nicht um sein Einverständnis befragt worden, zumal der zukünftige Neubau den Altbau überragen wird. Es hätte ein nachbarschaftliches Einverständnis geben müssen.“ Dem widerspricht Sven Hielscher, Vizechef der CDU-Bezirksfraktion: „Der Nachbar muss nicht befragt werden, wenn der Bauherr eine gültige Baugenehmigung hat.“ Nach geltendem Recht müsse das Unternehmen auch nicht sofort mit der Errichtung des geplanten Gebäudes beginnen: „Wenn es eine Bauunterbrechung gibt, ist der Bauherr völlig frei bis zu einem Jahr.“ Erst danach könne das Bezirksamt Maßnahmen ergreifen, wie etwa die Genehmigung zur Sondernutzung öffentlichen Grundes widerrufen. Die zuständige Immobilienfirma Schulte-Hubbert hüllte sich bis Redaktionsschluss in Schweigen, Anfragen wurden...

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